Entgelte für die Netznutzung
Im Juli 2005 sind das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die dazugehörigen Verordnungen (Stromnetzzugangsverordnung und Stromnetzentgeltverordnung) in Kraft getreten.
Mit In-Kraft-Treten der Anreizregulierungsverordnung ab 01.01.2009 erfolgt die Festlegung der Netzentgelte Strom u. Gas auf Grundlage der durch die Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze für jeweils ein Kalenderjahr. Diese Netzentgelte gelten erstmals ab 01.01.2009 und werden zum 01.01. des jeweils folgenden Kalenderjahres angepasst und hier veröffentlicht.
Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Juli 2011 (EnWG § 20 Abs. 1) werden Netzbetreiber erstmals verpflichtet, die vorläufigen Netzentgelte für das nächste Kalenderjahr bis zum 15. Oktober zu veröffentlichen. Bei Veränderungen der Berechnungsgrundlage, welche nicht im Einflussbereich des Netzbetreibers liegen (beispw. spätere Entscheidungen der Bundesnetzagentur oder spätere Preisanpassungen der vorgelagerten Netzbetreiber) kann eine Anpassung der Netzentgelt zum 01. Januar erfolgen.
Aufgrund von Veränderungen der Berechnungsgrundlage erfolgt eine Anpassung der zum 15. Oktober 2011 veröffentlichten Netzentgelte zum 01.Januar 2012.