Netzentgelte Strom
(Stand: 23.12.2011)
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 ARegV ist SVO Energie GmbH als vorgelagerter Netzbetreiber verpflichtet, rechtzeitig vor dem 1. Januar 2012 die Höhe der Anpassung der Netzentgelte für die Inanspruchnahme der vorgelagerten Netzebenen mitzuteilen. Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit nach.
Die Höhe der Anpassung der Netzentgelte im Kalenderjahr 2012 - entnehmen Sie bitte den aufgeführten Preisblättern. Die Preisblätter 2012 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab Januar 2012.
Die Veröffentlichung der Netzentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt, dass durch die Bundesnetzagentur bzw. gerichtliche Entscheidungen keine Festlegungen oder sonstigen Entscheidungen mit Relevanz für das Jahr 2012 getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte erfordern.
Zudem behalten wir uns vor, bei wesentlichen Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten, u. a. bei den Netzentgelten der uns vorgelagerten Netzbetreiber die Preisblätter 2012 noch einmal entsprechend anzupassen. Wir würden Sie in diesem Fall unverzüglich informieren.
Aufgrund von Veränderungen der Berechnungsgrundlage erfolgte eine Anpassung der zum 15. Oktober 2011 veröffentlichten Netzentgelte zum 1. Januar 2012.
Zuzüglich zu den Netzentgelten wird ab dem 1. Januar 2012 aufgrund der am 4. August 2011 in Kraft getretenen Neufassung des § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung eine bundesweite Umlage der durch individuelle Netzentgelte entstehenden Mindereinnahmen, der sogenannte Sonderkunden-Aufschlag bzw §19 Umlage, berechnet (gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV i.V.m. § 9 Abs. 7 KWK-G). Die Bundesnetzagentur hat am 14.12.2011 entsprechende Festlegungen getroffen.