Strom und Erdgas
Die aktuelle Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
(NAV-NDAV) und die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich
(StromGVVGasGVV) lösen die AVBElt und AVBGas ab.
Die SVO Energie GmbH macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage.
Dies bedeutet, dass die Niederspannungsanschlussverordnung und die Niederdruckanschlussverordnung sowie
zur NAV-NDAV für alle mit der SVO Energie GmbH begründeten Niederspannungs- bzw. Niederdruckanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität bzw. an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen, gelten.
Wasser
Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen zur Versorgung mit Trinkwasser
Hausanschluss
Für einen schnellen und reibungslosen Anschluss an das SVO-Versorgungsnetz finden Sie alle Anträge auf der Seite Hausanschluss. Oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern:
Für eine Versorgung im Landkreis Celle und in der Stadt Celle
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Fax: 0 51 41 - 16 24 98
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Für eine Versorgung im Landkreis Uelzen
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