19.05.2012 23:07:36 Uhr

SVO Energie erstattet zu viel gezahlte Umsatzsteuer für Trinkwasserhausanschlüsse

BILD: informationsservice

Im Jahr 2000 hatte das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 04.07.2000 beschlossen, dass Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu betrachten sind und somit mit der vollen Umsatzsteuer von 16 % und ab 2007 mit 19 % besteuert werden. Dagegen ist erfolgreich geklagt worden.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 08.10.2008 und Veröffentlichung am 07.04.2009 die Vorgabe des Bundesministeriums der Finanzen revidiert, so dass für Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen ab 2009 wieder der verminderte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt. Für Arbeiten vom August 2000 bis Dezember 2008 an Trinkwasserleitungen und Hausanschlüssen hat das Bundesministerium für Finanzen eine "Kann-Bestimmung" erlassen. Es wurde den Trinkwasserversorgern überlassen die zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurück zu zahlen.


Selbstverständlich erstattet SVO Energie die zu viel gezahlte Steuer. Für die Erstellung eines durchschnittlichen Trinkwasserhausanschluss können ca. 100 bis 150 Euro zurückgezahlt werden.

Davon betroffen sind auch die im Auftrag der Stadtwerke Celle erstellten Hausanschlüsse.

Wurde zwischen August 2000 und Dezember 2008 ein Trinkwasserhausanschluss für Sie erstellt und Sie waren zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der SVO Energie oder der Stadtwerke Celle, bekommen Sie eine Rückerstattung von der SVO Energie, wenn Sie 16 beziehungsweise 19 Prozent Umsatzsteuer bezahlt haben.

BILD: Wasserglas

Sollten Sie mit uns noch keinen Kontakt aufgenommen haben, bekommen Sie Post von der SVO Energie. In dem Schreiben finden Sie weitere Informationen zur Rückerstattung und ein Formular, das Sie bitte mit Kundennummer, Adressdaten und den Bankverbindungen ausfüllen und an uns zurücksenden. 

Sie können auch unser Formular ausfüllen und senden es an die darin angegebene Adresse. Das Formular finden Sie hier...

Wir bemühen uns die Rückerstattungsbeträge schnellst möglich per Banküberweisung auszuzahlen. Falls es dennoch durch die Vielzahl der betroffenen Kunden zu Wartezeiten kommen sollte, bitten wir um Verständnis.

Wer schon an uns geschrieben hat, bekommt den Differenzbetrag direkt erstattet, es sei denn, dass uns noch Angaben fehlen. In diesem Fall nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen:

 

Melanie Hillbring 05141 - 161252

 

Sabrina Müller    05141 - 161257